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Beschwerdeformular

                                                          Reklamationsordnung

Diese Reklamationsordnung  wurde in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., BGB(
zákona č. 89/2012 Sb., Občanský zákoník) und dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg., Verbraucherschutzgesetz (zákona č. 634/1992 Sb., Zákon o ochraně spotřebitele), in der geänderten Fassung (weiter nur "Gesetz" genannt) erlassen und betrifft  Gebrauchswaren (weiter nur „Ware“ genannt), bei welchen in der Garantiezeit die Rechte des Käufers auf Mängelhaftung (die "Reklamation") geltend gemacht werden.

Als Verbraucher wird jeder Person bezeichnet, die außerhalb ihrer Unternehmenstätigkeit, oder außerhalb der unabhängigen Ausübung ihres Berufes, mit einem Unternehmer einen Vertrag abschließt oder mit ihm auf andere Weise verhandelt.

Der Verkäufer ist das Unternehmen Babynabytek s.r.o., mit Sitz in Bukovec 259, 739 85 Bukovec, ID: 294 41 102,
USt-IdNr.: CZ29441102, (IČ: 294 41 102, DIČ: CZ29441102), eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht in Ostrava, Aktenzeichen C 53377(sp. zn. C 53377). Babynabytek s.r.o. ist eine Person, die bei einem Vertragsabschluss und dessen Erfüllung im Rahmen ihrer geschäftlichen oder unternehmerischen Tätigkeit handelt. Es ist ein Unternehmen, welches direkt oder durch andere Unternehmen dem Käufer Produkte liefert oder Dienstleistungen anbietet.

Ein Kunde unseres Onlineshops ist entweder ein Käufer-Verbraucher oder ein Käufer, der bei einem Abschluss des Vertrages und dessen Erfüllung im Rahmen seiner geschäftlichen oder anderen unternehmerischen Tätigkeit handelt.

Warenmangel

Der Verkäufer ist verantwortlich dafür, dass die Ware bei der Übernahme durch den Käufer keine Mängel aufweist.
Insbesondere haftet der Verkäufer dafür, dass zum Zeitpunkt der Warenübernahme durch den Käufer:

-die Ware alle von den Parteien ausgehandelte Merkmale hat, und im Falle einer fehlenden Vereinbarung die Merkmale aufweist, welche der Verkäufer oder Hersteller beschrieben haben, bzw. welche der Käufer im Hinblick auf die Art der Ware und die durch den Verkäufer durchgeführte Werbung erwartet hatte,

-die Ware sich für den vom Verkäufer angegebenen Verwendungszweck, oder für welchen eine Ware der gleichen Art gewöhnlich gebraucht wird, eignet,

-die Ware in der Qualität oder in der Ausführung dem vereinbarten Muster entspricht, wenn die Qualität oder die Ausführung an einem vereinbarten Muster oder Vorlage vereinbart wurde,

-die Ware die entsprechende Menge, Maße oder Gewicht hat und

-die Ware den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Mangelhaftung

Wenn die Ware nicht die oben genannten Eigenschaften inne hat, kann der Verbraucher die Lieferung einer neuen mangelfreien Ware fordern, falls es nicht in Anbetracht des Mangels unangemessen ist; betrifft der Mangel aber nur einen Teil der Ware, kann der Käufer nur Austausch der Ersatzteile verlangen; ist dies jedoch nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten.

Ist dies jedoch in Anbetracht des Mangels unverhältnismäßig, vor allem, wenn der Mangel unverzüglich entfernt werden kann, hat der Käufer das Recht auf eine kostenlose Mangelbehebung.

 

Der Käufer hat das Recht auf die Lieferung einer neuen Ware, oder auf Austausch der Ersatzteile, auch im Falle eines korrigierbaren Mangels, wenn er die Ware weiterhin nicht ordnungsgemäß, wegen dem sich wiederholenden Auftreten des Mangels nach der Reparatur, oder einer größeren Anzahl der Mängel, verwenden kann. In diesem Fall hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

Tritt der Verbraucher nicht vom Vertrag zurück, oder macht er das Recht auf die Lieferung einer neuen mangelfreien Ware, auf Austausch der Ersatzteile, oder auf die Reparatur der Ware nicht geltend, kann er eine angemessene Ermäßigung fördern. Der Käufer hat das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass, selbst wenn ihm der Verkäufer eine neue Ware ohne Mängel nicht liefern, ein Teil ersetzen oder die Ware reparieren kann, sowie auch im Falle, dass der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel beheben kann, oder wenn die vereinbarte Reparatur dem Käufer erhebliche Schwierigkeiten bereiten sollte.

Der Käufer hat kein Recht auf Mangelhaftung, wenn er schon vor der Entgegennahme der Ware wusste, dass die Ware einen Mangel hat, oder wenn der Käufer diesen Mangel selbst verursacht hat.

Fristen

Der Verbraucher ist berechtigt die Mangelhaftung auf Mangel, die innerhalb von 24 Monaten nach der Entgegennahme der Ware bei einem Verbraucherprodukt auftritt, geltend zu machen. Bei offensichtlichen Mangeln, die innerhalb von sechs Monaten nach der Entgegennahme des Produkts auftreten, wird davon ausgegangen, dass diese Ware schon zum Zeitpunkt der Entgegennahme defekt war.

Die Garantiefrist beginnt mit Entgegennahme der Ware durch den Käufer. Die Garantiefrist für den Käufer-Verbraucher beträgt 24 Monate, aber für einen Käufer, der bei Abschluss des Vertrages und dessen Erfüllung im Rahmen seiner geschäftlichen oder anderen unternehmerischen Tätigkeit handelt, ist die Garantiefrist nur 12 Monate. Die Garantiezeit wird um den Zeitraum verlängert, in dem die Ware in der Garantiereparatur war. Im Falle eines Warentausches beginnt eine neue Garantiefrist.

 

Weiteres

Die Mangelhaftung des Verkäufers bezieht sich nicht auf Verschleiß, welcher durch den normalen Gebrauch verursacht wurde, bei einer für einen niedrigeren Preis verkaufte Ware auf Mangel, wegen dem ein niedrigere Preis vereinbart wurde, bei einer gebrauchten Ware auf Mangel, die dem Nutzungs- oder Gebrauchsmaß entsprechen, welcher die Ware bei der Entgegennahme durch den Käufer hatte oder wenn es aus Sachlage ersichtlich ist.

Auf Wunsch des Verbrauchers ist der Verkäufer verpflichtet dem Verbraucher eine schriftliche, durch die Gesetzgebung festgelegte Bestätigung über Verpflichtungen bei Mangelhaftung auszustellen, den sogenannten Garantieschein. Lässt es die Natur der Dinge zu, kann dem Käufer anstatt eines Garantiescheins ein Kaufbeleg (Rechnung) über den Einkauf der Ware ausgestellt werden, welcher die gleichen Informationen wie ein Garantieschein enthalten muss. Der Garantieschein muss folgende Angaben enthalten, den Namen und Vornamen, Namen oder Unternehmen des Verkäufers, Identifikationsnummer, Unternehmenssitz, wenn es sich um eine juristische Person handelt, oder eine Wohnadresse, wenn es sich um eine natürliche Person handelt. Wird eine längere Gewährleistungsfrist als die gesetzliche erteilt, bestimmt der Verkäufer die Bedingungen und den Umfang der Garantieverlängerung im Garantieschein.

Der Verbraucher ist berechtigt in allen durch das Gesetz bestimmten Fällen vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Verkäufer in dem Moment wirksam, wenn er die Aussage des Käufers  über die Vertragskündigung erhält, und wenn alle erforderlichen rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wird der Vertrag von Anfang an aufgehoben, und die Vertragsparteien sind verpflichtet alles zurück zu geben, was sie auf der Grundlage dieses Vertrages erhalten und zur Verfügung gestellt haben.

Im Falle eines Vertragsrücktritts aufgrund der Ausübung der Rechte aus Mängelhaftung, erstattet der Käufer die vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Leistungen nur in solchem Ausmaß, in dem es unter der gegebenen Situation objektiv möglich ist.


Reklamationsbearbeitung

Der Käufer füllt das Reklamationsformular auf der Website www.banaby.at (für eine schnellere Bearbeitung Ihrer Reklamation, empfehlen wir diese Onlinevariante) oder sendet zusammen mit der Ware ein ausgedrucktes und ausgefülltes Reklamationsformular an die Adresse des Lagers/ Kundenzentrums des Verkäufers: Babynabytek s.r.o., Bocanovice 116, Bocanovice 73991, wobei er anschließend vom Verkäufer eine Mitteilung über den Eingangs der Reklamation an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erhält, ggf. wird er, falls erforderlich, gebeten die fehlenden Angaben zu vervollständigen. Betrifft der Mängel einer Ware, die an den Hersteller zur Reparatur geschickt werden muss, oder ist der Käufer nicht mit dem Versand eines mangelfreien Teils der Ware einverstanden, wird er durch den Verkäufer aufgefordert diese Ware an die Adresse des Lagers/ Kundenzentrums zu senden, die oben aufgeführt ist.

Der Verkäufer sendet die Reklamation zur Bearbeitung an den Hersteller und nach Erhalt einer Aussage des Herstellers zu dieser Reklamation, informiert der Verkäufer den Käufer über die Reklamationsbearbeitung  und den weiteren Vorgang.

Die Reklamation, einschließlich der Beseitigung von Mängeln, muss unverzüglich innerhalb von 30 Tagen nach dem Reklamationseingang abgewickelt werden, außer wenn der Verkäufer und der Käufer eine längere Frist vereinbaren. Nach Ablauf dieser Frist werden dem Käufer die gleichen Rechte zugesprochen, wie wenn es sich um eine wesentliche Vertragsverletzung handeln wurde.

Die Frist für die Bearbeitung der Reklamation wird ausgesetzt, falls der Verkäufer nicht alle erforderlichen Unterlagen für die Bearbeitung der Reklamation erhalten hat (Warenteile, andere Unterlagen, etc.). Der Verkäufer ist verpflichtet vom Käufer die Ergänzung alle notwendigen Unterlagen in der kürzest möglichen Zeit zu verlangen. Die Frist wird von diesem Datum an bis zur Nachsendung der erforderlichen Unterlagen durch den Käufer ausgesetzt.

In einer Situation, wo die Ware an den Verkäufer oder das Servicezentrum versendet werden muss, handelt der Käufer in seinem eigenen Interesse so, dass die Ware auf angemessene Art und Weise in ein entsprechendes Verpackungsmaterial, welches den  Anforderungen des Transports empfindlicher Güter entspricht, einschließlich aller Zubehörteile, verpackt ist und markiert die Sendung mit entsprechenden Symbolen.

Das Kundenzentrum fordert den Käufer nach ordnungsgemäßer Bearbeitung der Reklamation auf die reparierte Ware entgegenzunehmen.

Der Anspruch auf die Geltendmachung der Garantie erlischt bei unsachgemäßer Montage oder unsachgemäßer Inbetriebnahme der Ware, sowie deren unsachgemäße Handhabung, d.h. vor allem bei Verwendung der Ware in Bedingungen, welche mit ihren Parametern nicht den in der Warendokumentation aufgeführten Parametern übereinstimmen.

Während jedweden Besuchs eines Servicetechnikers bei dem Käufer muss ein Protokoll über die festgestellten Mängel und deren Beseitigung verfasst werden. Ohne ein solches Protokoll  wird der Besuch des Servicetechnikers nicht in Betracht gezogen.

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag oder bei gewähren eines Rabatts auf den Kaufpreis wird der entsprechender Betrag an den Käufer per Überweisung auf sein Bankkonto überwiesen, oder in bar an der Kasse im Unternehmenssitz der Gesellschaft oder in dessen Verkaufsräumen zurückerstattet.

Unmittelbar nach der Entgegennahme der reklamierten Ware ist der Käufer verpflichtet die Ware zu untersuchen und entdeckte Mängel, falls diese offenbar durch den Lieferanten verursacht wurden, oder wenn dies in Anbetracht des verursachten Schadens nicht auszuschließen ist, im Reklamationsprotokoll des Lieferunternehmens einzutragen.

Der Käufer ist verpflichtet die durch den Transport verursachten Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware entweder beim Lieferanten oder beim Verkäufer zu melden. Der Käufer stellt dem Lieferanten oder dem  Verkäufer  eine Fotodokumentation der beschädigten Ware, der Transportverpackung und Etiketten, die auf der Verpackung sind, zur Verfügung. Alle durch den Lieferanten verursachten Mängel, die nach dem Ablauf der drei-Tage-Frist nach der Erhalt der Ware durch den Käufer gemeldet werden, werden nicht in Betracht gezogen.

Schlussbestimmungen

Dieser Reklamationsordnung tritt am 14. Mai 2014 in Kraft. Änderungen der Reklamationsordnung vorbehalten.

Beschwerdeformular: hier